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Allgemeine geschäftsbedingungen
Alle unsere Lieferungen unterliegen den nachstehend aufgeführten Verkaufsbedingungen. Jede Abweichung ist schriftlich mitzuteilen und muss von uns ausdrücklich akzeptiert werden.
- Eine Bestellung gilt für unser Unternehmen erst dann als verbindlich, wenn sie von Ursus bv bestätigt wurde.
- Wir ergreifen die entsprechenden Maßnahmen zur Einhaltung von Lieferfristen und akzeptieren keine Vertragsstrafen für Verzögerungen.
- Eine Lieferverzögerung gibt in keinem Fall Anlass zur Stornierung der Bestellung.
- Eine Beschwerde ist erst dann gültig, wenn diese spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich bei Ursus bv eingeht.
- Erfüllungsort für sämtliche Rechnungen ist der Sitz unseres Unternehmens.
- Vorbehaltlich einer anderslautenden Bestimmung sind unsere Handelsagenten und Vertreter nicht berechtigt, den Rechnungsbetrag einzuziehen.
- Vorbehaltlich einer anderslautenden, schriftlichen Bestimmung ist das Zahlungsziel für unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsdatum. Jeder Neukunde ist verpflichtet, die erste Bestellung/Lieferung unverzüglich zu bezahlen.
- Auf jeden Betrag, der zum Fälligkeitsdatum unbezahlt bleibt, werden Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat erhoben.
- Im Fall einer Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum behalten wir uns das Recht vor, den Rechnungsbetrag um 10 % zu erhöhen, mit einem Mindestbetrag von 25 €.
- Durch die Nichtbegleichung einer einzelnen Rechnung bis zum Fälligkeitstag werden alle anderen, bislang nicht fälligen Rechnungen von Rechts wegen sofort fällig.
- Versäumt der Käufer die Erfüllung seiner Pflichten, kann der Verkauf von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung aufgelöst werden, unbeschadet unserer Ansprüche auf Schadenersatz und Zinsen. Eine von uns per Einschreiben zugestellte entsprechende Absichtserklärung ist dazu ausreichend.
- Ist unser Vertrauen in die Kreditwürdigkeit des Käufers aufgrund von gerichtlichen Maßnahmen gegen den Käufer und/oder aufgrund von anderen eindeutigen anderen Ereignissen, die das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Erfüllung der vom Käufer eingegangenen Verpflichtungen infrage stellen und/oder unmöglich machen, erschüttert, behält Ursus bv sich das Recht vor, die gesamte Bestellung oder einen Teil davon aufzuschieben oder vom Käufer eine entsprechende Gewährleistung zu verlangen. Dies gilt auch dann, wenn die Waren bereits insgesamt oder teilweise versandt wurden. Weigert sich der Käufer darauf einzugehen, behält Ursus bv sich das Recht vor, die gesamte Bestellung oder einen Teil davon zu stornieren. Dabei bleiben unsere Ansprüche auf Schadenersatz und Zinsen unbeschadet.
- Eigentumsvorbehalt: Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des dafür fälligen Betrages Eigentum von Ursus bv. Alle Risiken gehen zu Lasten des Käufers. Etwaige Vorauszahlungen werden zur Verrechnung möglicher Verluste beim Wiederverkauf verwendet. (4)
- Für den Fall, dass der Käufer die Ursus bv gehörenden Waren selbst weiterverarbeitet oder weiterverkauft, tritt er schon jetzt alle aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen an uns ab.
- Die Ausstellung und/oder Annahme von Wechseln oder anderen handelbaren Dokumenten bewirkt keine Novation und stellt keine Abweichung von den Verkaufsbedingungen dar.
- Im Falle von Streitigkeiten sind – nach Wahl von Ursus bv – die Gerichte von Gent oder die Gerichte des Wohnsitzes des Käufers ausschließlich zuständig, unbeschadet der Anwendung des EEX-Übereinkommens. Alle Rechtsstreitigkeiten bezüglich des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags unterliegen dem belgischen Recht.